Hygieneplan
Hygieneplan Pult ab Februar 2023.pdf
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Handlungskonzept Corona (Stand Dezember 2022)
Handlungskonzept Corona 12-2022.pdf
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Sollte Ihr Kind durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert sein, die Schule zu besuchen, so geben Sie bitte der Schule bis 8.00 Uhr telefonisch Bescheid und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.

 

Ab dem zehnten Fehltag muss ein ärztliches Attest eine tatsächliche Krankheit bescheinigen.

 

Bestehen allerdings begründete Zweifel hinsichtlich der gesundheitlichen Gründe, kann die Schule ein ärztliches Attest, in besonderen Fällen sogar ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten verlangen (§ 43 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 SchulG NRW).  Dies wäre der Fall, wenn ein*e Schüler*in unmittelbar vor oder nach den Ferien krank gemeldet wird.

 

Hinweise in Zeiten der Corona-Pandemie:

 

Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.

Information für Reisende aus Risikogebieten
MAGS - Informationen für Reisende aus Ri
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